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Dringendes Handeln ist geboten, wenn der Mieter einen Mangel bemerkt, der zu weiteren Mängeln an der Bausubstanz führen kann. In diesen Fällen sollte der Mieter den Vermieter umgehend informieren - sonst haftet er für den Schaden, der entsteht, weil der Vermieter beispielsweise einen Leitungsschaden nicht rechtzeitig reparieren konnte. Die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen beraten in allen Mietmängelfragen und berechnen rechtssicher Mietminderungsbeträge.
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